Allgemeine Geschäftsbedingungen - CAD + VIEW

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen  die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende  Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir  Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen  zu widersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung  oder Annahme der Ware seitens des Vertragspartners als anerkannt. Sie  gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne daß es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

Angebote und Vertragsschluß

Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht  ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an  Bestellungen grundsätzlich zwei Wochen gebunden. Zum wirksamen  Vertragsabschluß ist unsere schriftliche oder fernschriftliche  Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung und/oder  Rechnungsstellung ersetzt. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von  dem Vertragstext oder unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der  Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.  Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten,  insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind  nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.  Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften  dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die  Produkte werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige  Abweichungen des gelieferten Produktes gegenüber dem bestellten Produkt,  sofern sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Kunden nicht  einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.

Lieferung/Erfüllungsort

Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser  Firmensitz. Soweit wir Ware ausliefern oder versenden, erfolgt die  Lieferung auf Gefahr und Kosten unseres Vertragspartners. Etwaige  Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind  zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden,  wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den  Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollten wir in Lieferverzug  geraten, muß unser Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist von  mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB  Gebrauch machen kann.

Zahlungsbedingungen

Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens  7 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen  über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung  mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung  anerkennen oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der  Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines  Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der  Geschäftsverbindung mit uns. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners  sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen  Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Der  Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht  ausgeschlossen.
Bitte beachten: Bei Lieferung auf Rechnung erfolgt  die Zustellung der Seriennummern oder Lizenznummern zur entgültigen  Freischaltung der Software per E-Mail nach Zahlungseingang.  

Mängelrüge und Gewährleistung

Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen.  Im übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14  Tagen schriftlich uns gegenüber zu rügen. Andernfalls können insoweit  keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Wir leisten  Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos  nachbessern bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Sollten zwei  Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der  Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu  verlangen. Im Gewährleistungsfall können wir nach unserer Wahl  verlangen, daß das schadhafte Produkt oder Teile desselben zur Reparatur  an uns geschickt wird oder der Vertragspartner das schadhafte Produkt  zum Zwecke der Nachbesserung bereithält. Werden Arbeiten, Eingriffe  und/oder Reparaturen ohne unser schriftliches Einverständnis seitens des  Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt unsere  Gewährleistungsverpflichtung, es sei denn, der Vertragspartner weist  nach, daß der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten  steht.

Software

An der von uns angebotenen Software nebst zugehöriger Dokumentation  (nachstehend gemeinsam als "Software" bezeichnet) bestehen Schutzrechte  von Dritten oder uns. Im erstgenannten Fall steht uns das Recht zu, dem  Vertragspartner Nutzungsrechte im nachgenannten Umfang einzuräumen. Wir  gewähren dem Kunden hiermit die nicht ausschließliche und nicht  übertragbare Lizenz, die ihm überlassene Software unter Beachtung der  nachfolgenden Bestimmungen, jedoch ausschließlich im Rahmen seines  Geschäftsbetriebes bzw. privat zu nutzen. Die Nutzung der Software ist  auf einen einzigen Computer oder Terminal beschränkt. Der  Vertragspartner ist berechtigt, die Software ausschließlich zu  Sicherungszwecken und unter Einbehaltung des Schutzrechtsvermerks der  Original-Kopie einmal zu kopieren. Die Anfertigung weiterer Kopien  bedarf in jedem Fall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der  Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese Lizenz insgesamt oder  teilweise auf Dritte zu übertragen, Unterlizenzverträge abzuschließen,  die Software an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder deren  Benutzung zu gestatten. Der Vertragspartner wird die Software darüber  hinaus vor dem Zugriff Dritter schützen und sämtliche Personen, die  Zugang zur Software haben, über die in dieser Klausel übernommene  Geheimhaltungsverpflichtung entsprechend unterrichten. Der  Vertragspartner hat für sämtliche Verstöße gegen die Lizenzbedingungen  einzustehen. Das gilt auch für Verstöße durch Personen, denen er Zugang  zur Software einräumt. Auf Herausgabe von Source-Codes hat der  Vertragspartner grundsätzlich keinen Anspruch. Die Gewährleistung für  Software richtet sich grundsätzlich nach Ziff. 5 dieser Bedingungen. In  Ergänzung wird auf folgendes hingewiesen: Nach dem derzeit geltenden  Stand der Technik kann bei Software zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme  häufig das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen  werden. Da wir aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflichten nur  für Fehler einzustehen haben, die beim gewöhnlichen oder vertraglich  vorausgesetzten Gebrauch auftreten, ist es von dem Umstand des geltend  gemachten Fehlers abhängig, ob er Gewährleistungspflichten betrifft oder  nicht. Bei solcher Software gilt auch eine Anweisung zur Umgehung der  Auswirkungen eines Programmfehlers als ausreichende Nachbesserung. Der  Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software ohne unsere vorherige  ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu ändern, zu dekompilieren, zu  disassemblieren oder den Programm-Code in irgendeiner Form zu  manipulieren. Soweit die Auslieferung von Software unter Beifügung von  gesonderten Lizenzbedingungen erfolgt, haben diese Vorrang.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und  Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig  entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als  Vorbehaltsware unser Eigentum. Wird Vorbehaltsware von unserem  Vertragspartner veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden, so  tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung  entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen  Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen diese  Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware entspricht dem von uns in  Rechnung gestellten Betrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10 %,  der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter  entgegenstehen. Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung bzw.  Verbindung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen  Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die im  zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf uns  übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware,  insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist unser  Vertragspartner nicht berechtigt. Die Be- und Verarbeitung der  Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Wir  ermächtigen unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufes, zur  Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Auf unser Verlangen hin  hat unser Vertragspartner die Schuldner der an uns abgetretenen  Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Auch wir  sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Übersteigt der  Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als  10 %, so sind wir insoweit zur Übertragung oder Freigabe nach Wahl  unseres Vertragspartners verpflichtet.

Haftung

Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer  Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden,  es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden,  insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung,  haften wir nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich  einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von uns nicht vorhersehbare  oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden  haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie  auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt unsere Haftung nach  dem Produkthaftungsgesetz.

Sonstiges

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der  Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der einheitlichen  Kaufgesetze. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person  des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder  hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist unser  Firmensitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem  Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Bei Unwirksamkeit einer  der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen  unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine  andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der  unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Hinweis gemäß § 33 BDSG

Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert.
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